Ich möchte in die Kirche eintreten...
Häufige Fragen zum Eintritt, zum Wiedereintritt oder zum Übertritt in die Evangelische Kirche
Wie werde ich Gemeindeglied der Evangelischen Kirche?
Gemeindeglied der evangelischen Kirche ("Eintritt") werden Sie mit Ihrer Taufe. Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Taufe".
Was muss ich tun, wenn ich von einer anderen Kirche, z.B. der katholischen Kirche übertreten will?
Nach geltendem deutschen Recht müssen Sie dazu aus der bisherigen Kirche vor einer staatlichen Stelle Ihren Austritt erklären. Erst danach können Sie in die evangelische Kirche übertreten.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten oder übertreten will?
Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt oder das Gemeindebüro der örtlichen Kirchengemeinde. Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie dieser Homepage oder dem örtlichen Telefonbuch oder dem Gemeindebrief. Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen erleichtert.
Unter www.evanglische.info können Sie direkt Kontakt mit einer der 20 evangelischen Kirchen aufnehmen.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt oder einem Übertritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Taufgottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Zumeist nicht. Üblich sind in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche und dem christlichen Glauben ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich davon, Gemeindeglied der Kirche zu sein?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie als Gemeindeglied verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis). Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium (Gemeindekirchenrat bzw. Kirchenvorstand) teilzunehmen, selbst zu wählen (Mindestalter 14 Jahre) oder sich in das Leitungsgremium wählen zu lassen (Mindestalter 18 Jahre).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum kostenpflichtigen Austritt, der in Deutschland bei den staatlichen Stellen erfolgen muss, kostenlos.
Welchen finanziellen Beitrag muss ich als Gemeindeglied leisten?
Das hängt im Wesentlichen von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Es gibt viele Gemeindeglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Gemeindeglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Warum kassiert die Kirche nicht selbst die Kirchensteuer? Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
Gemeindeglied der evangelischen Kirche ("Eintritt") werden Sie mit Ihrer Taufe. Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Taufe".
Was muss ich tun, wenn ich von einer anderen Kirche, z.B. der katholischen Kirche übertreten will?
Nach geltendem deutschen Recht müssen Sie dazu aus der bisherigen Kirche vor einer staatlichen Stelle Ihren Austritt erklären. Erst danach können Sie in die evangelische Kirche übertreten.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten oder übertreten will?
Wenden Sie sich bitte an das Pfarramt oder das Gemeindebüro der örtlichen Kirchengemeinde. Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie dieser Homepage oder dem örtlichen Telefonbuch oder dem Gemeindebrief. Die Möglichkeit zum Wiedereintritt wird in einzelnen Landeskirchen zusätzlich durch besondere Wiedereintrittsstellen erleichtert.
Unter www.evanglische.info können Sie direkt Kontakt mit einer der 20 evangelischen Kirchen aufnehmen.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt oder einem Übertritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Taufgottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Zumeist nicht. Üblich sind in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche und dem christlichen Glauben ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich davon, Gemeindeglied der Kirche zu sein?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie als Gemeindeglied verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis). Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium (Gemeindekirchenrat bzw. Kirchenvorstand) teilzunehmen, selbst zu wählen (Mindestalter 14 Jahre) oder sich in das Leitungsgremium wählen zu lassen (Mindestalter 18 Jahre).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum kostenpflichtigen Austritt, der in Deutschland bei den staatlichen Stellen erfolgen muss, kostenlos.
Welchen finanziellen Beitrag muss ich als Gemeindeglied leisten?
Das hängt im Wesentlichen von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Es gibt viele Gemeindeglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Gemeindeglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie bitte Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Warum kassiert die Kirche nicht selbst die Kirchensteuer? Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.