Gleichgeschlechtlich, aber nicht gleichberechtigt
Bericht vom Abendforum in Oranienburg am 25.1.zur Frage der Trauung für gleichgeschlechtliche Paare
Wenn bei einem so brisanten Thema wie der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Trauung die Bänke leer bleiben, kann es am Wetter gelegen haben (dichter Nebel) oder vielleicht doch daran, dass es für die meisten Menschen
heutzutage kein Problem mehr darstellt, über das großartig diskutiert werden muss.
Zu einer solchen Diskussion hatten Propst Dr. Christian Stäblein und Superintendent Uwe Simon und Oberkonsistorialrätin Dr. Christina-Maria Bammel in die Oranienburger St. Nikolaikirche am Montag, dem 25.1. 2016 eingeladen, doch nur ca. 40 Besucherinnen waren der Einladung gefolgt.
Propst Stäblein ging in seiner Einleitung zu dem Thema auf die verschiedenen Positionen ein, die in der synodalen Debatte vertreten wurden, darunter folgende:
Die Bibel verurteile Homosexualität als Sünde, die Kirche solle das Evangelium zeitgemäß aber nicht dem Zeitgeist unterworfen verkündigen, die Kirche dürfe den besonderen Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau zum Zwecke der Familiengründung nicht aufgeben.
Stäblein entgegnete, dass die Bibel die heute zur Diskussion stehende verantwortliche gleichberechtigte homosexuelle Partnerschaft nicht kannte, dass aber nach allen Aussagen, die uns von Jesus übermittelt werden, es unwahrscheinlich sei, dass er diese Partnerschaft verdammt hätte. Außerdem sei die Kirche immer dem Zeitgeist unterworfen, das Ehebild habe sich ebenso gewandelt wie das Frauenbild oder die Erziehung von Kindern.
Warum OKRin Bammel so weit abseits saß, dass sie sich jedes Mal erst umständlich recken musste, um überhaupt das Mikrofon zu erreichen, hat sich mir nicht ganz erschlossen.
Aber sie beantwortete u.a. rechtliche Fragen. Gemeindekirchenräte können die Trauung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften pauschal ablehnen, das ginge bei Trauungen von Mann und Frau nicht, insofern sei noch immer keine wirkliche Gleichstellung erreicht.
Gottfried Kissel von der landeskirchlichen Gemeinschaft betonte, dass Gott nicht die Homosexuellen ablehne, aber die praktizierte Homosexualität. In seinen Gemeinden seien durch Seelsorge und Gebet etliche Homosexuelle heterosexuell geworden und würden eine glückliche Ehe führen.
Kantor Martin Schubach lehnte die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ab mit der Begründung, dass dann in Zukunft auch Polygamie und Geschlechtsverkehr von Frauen mit Hunden gesegnet werden könnte. Die Synodalen hätten dem Gleichstellungsgesetz nur zugestimmt, weil sie wie zu DDR-Zeiten unter massiven Druck gesetzt worden seien.
Seine Ausführungen wurden teils mit Gelächter und auch Empörung kommentiert.
Die überwiegende Mehrzahl der Anwesenden begrüßte demgegenüber diese Gleichstellung. In mehreren Beiträgen kam zum Ausdruck, dass das Gesetz überfällig sei.
Für Außenstehende war die Diskussion nur schwer nachzuvollziehen, wie ein Artikel des Oranienburger Generalanzeigers beweist. Dort spricht der Redakteure von „Gnadenliebe“, die in der Bibel abgelehnt würde. Diesen Begriff gibt es natürlich nicht, sondern er hatte den Begriff „Knabenliebe“ akustisch falsch verstanden, aber auch nicht noch mal nachgefragt.
Kaum nachgefragt haben auch die Anwesenden, denn bis auf wenige Ausnahmen scheint auch in der Kirche zu gelten: Menschen, die sich lieben, dürfen auf den Segen Gottes hoffen, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Alter, Gesundheit oder Herkunft.
heutzutage kein Problem mehr darstellt, über das großartig diskutiert werden muss.
Zu einer solchen Diskussion hatten Propst Dr. Christian Stäblein und Superintendent Uwe Simon und Oberkonsistorialrätin Dr. Christina-Maria Bammel in die Oranienburger St. Nikolaikirche am Montag, dem 25.1. 2016 eingeladen, doch nur ca. 40 Besucherinnen waren der Einladung gefolgt.
Propst Stäblein ging in seiner Einleitung zu dem Thema auf die verschiedenen Positionen ein, die in der synodalen Debatte vertreten wurden, darunter folgende:
Die Bibel verurteile Homosexualität als Sünde, die Kirche solle das Evangelium zeitgemäß aber nicht dem Zeitgeist unterworfen verkündigen, die Kirche dürfe den besonderen Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau zum Zwecke der Familiengründung nicht aufgeben.
Stäblein entgegnete, dass die Bibel die heute zur Diskussion stehende verantwortliche gleichberechtigte homosexuelle Partnerschaft nicht kannte, dass aber nach allen Aussagen, die uns von Jesus übermittelt werden, es unwahrscheinlich sei, dass er diese Partnerschaft verdammt hätte. Außerdem sei die Kirche immer dem Zeitgeist unterworfen, das Ehebild habe sich ebenso gewandelt wie das Frauenbild oder die Erziehung von Kindern.
Warum OKRin Bammel so weit abseits saß, dass sie sich jedes Mal erst umständlich recken musste, um überhaupt das Mikrofon zu erreichen, hat sich mir nicht ganz erschlossen.
Aber sie beantwortete u.a. rechtliche Fragen. Gemeindekirchenräte können die Trauung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften pauschal ablehnen, das ginge bei Trauungen von Mann und Frau nicht, insofern sei noch immer keine wirkliche Gleichstellung erreicht.
Gottfried Kissel von der landeskirchlichen Gemeinschaft betonte, dass Gott nicht die Homosexuellen ablehne, aber die praktizierte Homosexualität. In seinen Gemeinden seien durch Seelsorge und Gebet etliche Homosexuelle heterosexuell geworden und würden eine glückliche Ehe führen.
Kantor Martin Schubach lehnte die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ab mit der Begründung, dass dann in Zukunft auch Polygamie und Geschlechtsverkehr von Frauen mit Hunden gesegnet werden könnte. Die Synodalen hätten dem Gleichstellungsgesetz nur zugestimmt, weil sie wie zu DDR-Zeiten unter massiven Druck gesetzt worden seien.
Seine Ausführungen wurden teils mit Gelächter und auch Empörung kommentiert.
Die überwiegende Mehrzahl der Anwesenden begrüßte demgegenüber diese Gleichstellung. In mehreren Beiträgen kam zum Ausdruck, dass das Gesetz überfällig sei.
Für Außenstehende war die Diskussion nur schwer nachzuvollziehen, wie ein Artikel des Oranienburger Generalanzeigers beweist. Dort spricht der Redakteure von „Gnadenliebe“, die in der Bibel abgelehnt würde. Diesen Begriff gibt es natürlich nicht, sondern er hatte den Begriff „Knabenliebe“ akustisch falsch verstanden, aber auch nicht noch mal nachgefragt.
Kaum nachgefragt haben auch die Anwesenden, denn bis auf wenige Ausnahmen scheint auch in der Kirche zu gelten: Menschen, die sich lieben, dürfen auf den Segen Gottes hoffen, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Alter, Gesundheit oder Herkunft.