Zum Umgang mit Trauerfeiern in der aktuellen Situation
Trauerfeiern und Beerdigungen
Aktuelle Informationen vom 19.03.2020
Bestattungen finden statt. Von unseren Verstorbenen Abschied zu nehmen, bleibt weiterhin nötig und wird unter den geforderten Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Bitte prüfen Sie vorab in Absprache vor allem mit den Angehörigen, welche Möglichkeiten passend sind. Wo es möglich ist, sollte auf eine Feier im engen Familienkreis vorbereitet und gestaltet werden. Je nach Gegebenheit auf den Friedhöfen sollte unbedingt erwogen werden, die Liturgie in gebotener und vertretbarer Kürze vollständig im Freien am Grab stattfinden zu lassen. Nehmen Sie gemeinsam mit den Angehörigen bzw. für die Angehörigen rechtzeitig zu den Friedhöfen und zum Bestatter Kontakt auf, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben des Bestattungs- und Infektionsschutzrechts einhaltbar sind (z.B. Anwesenheitsliste). Beziehen Sie soweit möglich das Angebot einer späteren Gedenkfeier für den/die Verstorbene in Ihre Überlegungen ein.
Information vom 16.03.2020
Oberkonsistorialrat Dr. Arne Ziekow, Referatsleiter in der Abteilung Abteilung 6: Finanzen, Vermögen, Steuern, Versicherungen, Friedhöfe, Meldewesen, Liegenschaften, Kirchliches Bauamt, Umweltbüro, empfiehlt allen Friedhofsträgern auf dem Gebiet der EKBO:
Die Anzahl der Teilnehmenden einer Bestattungsfeier nicht nur im Land Berlin in Absprache mit den Nutzungsberechtigen auf möglichst 50 zu begrenzen und auf diesen Umstand bei der Bestattungsanmeldung oder über das Bestattungsinstitut hinzuweisen;
Anwesende Personen einer Bestattungsfeier auch außerhalb des Landes Berlin in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, in der mindestens folgende Angaben gemacht werden müssen: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Trauerfeier aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen;
- Den Ablauf der Trauerfeier möglichst kurz zu halten und wenn möglich sogar unter freiem Himmel anzubieten;
- Trauergespräche nur im kleinen Kreis zu führen und den Kontakt zu Risikogruppen zu meiden und
- Den Angehörigen wenn möglich einen späteren Trauerfeiertermin nach der Beisetzung und nach Aufhebung der Versammlungseinschränkungen anzubieten;
- Kontakte der Mitarbeitenden auf das notwendige Maß zu reduzieren und z.B. darum zu bitten, dass die Hinterbliebenen ihre Blumengebinde selbst ablegen.
Grundsätzlich muss in allen Bundesländern auf dem Gebiet der EKBO die Bestattungspflicht zu jeder Zeit von den Friedhofsträgern gewährleistet werden. Bei Anmeldung einer Bestattung ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass jede Menschenansammlung das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus erhöht. Auch ist gemäß den Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinscha?tzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Institutes der Anmeldende darüber zu informieren, dass ein höheres Risiko vorliegt, wenn
· Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen an der Bestattung teilnehmen;
· eine große Anzahl von Menschen mit akuten Atemwegsproblemen den Bestattungstermin wahrnehmen;
· viele ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teilnehmen und
· Mitarbeitende des Gesundheitswesens oder der Kritischen Infrastruktur die Bestattung besuchen.
Da nicht ausgeschlossen ist, dass kurzfristig weitere drastische Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus ergriffen werden, bitten wir Sie, sich ständig über den aktuellen Stand der Regelungen auf den Informationsseiten der zuständigen Gesundheitsbehörden zu informieren. Dies gilt insbesondere für die Länder Brandenburg und Sachsen, da hier die einzelnen Landkreise für konkrete Maßnahmen zuständig sind. Hinsichtlich der zugelassenen Teilnehmerzahlen sind Korrekturen nach unten bereits angekündigt.
Staatliche Vorgaben sind jederzeit einzuhalten, sollten jedoch wenn irgend möglich im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen durchgesetzt werden, weshalb eine Vorabinformation umso wichtiger erscheint.
Für Ihren wichtigen Dienst in dieser außergewöhnlichen Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden alles Gute. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben.
Referatsleiter:
Oberkonsistorialrat Dr. Arne Ziekow, Tel.: 030 24344-361
a.ziekow@ekbo.de, www.ekbo.de
Bestattungen finden statt. Von unseren Verstorbenen Abschied zu nehmen, bleibt weiterhin nötig und wird unter den geforderten Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Bitte prüfen Sie vorab in Absprache vor allem mit den Angehörigen, welche Möglichkeiten passend sind. Wo es möglich ist, sollte auf eine Feier im engen Familienkreis vorbereitet und gestaltet werden. Je nach Gegebenheit auf den Friedhöfen sollte unbedingt erwogen werden, die Liturgie in gebotener und vertretbarer Kürze vollständig im Freien am Grab stattfinden zu lassen. Nehmen Sie gemeinsam mit den Angehörigen bzw. für die Angehörigen rechtzeitig zu den Friedhöfen und zum Bestatter Kontakt auf, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben des Bestattungs- und Infektionsschutzrechts einhaltbar sind (z.B. Anwesenheitsliste). Beziehen Sie soweit möglich das Angebot einer späteren Gedenkfeier für den/die Verstorbene in Ihre Überlegungen ein.
Information vom 16.03.2020
Oberkonsistorialrat Dr. Arne Ziekow, Referatsleiter in der Abteilung Abteilung 6: Finanzen, Vermögen, Steuern, Versicherungen, Friedhöfe, Meldewesen, Liegenschaften, Kirchliches Bauamt, Umweltbüro, empfiehlt allen Friedhofsträgern auf dem Gebiet der EKBO:
Die Anzahl der Teilnehmenden einer Bestattungsfeier nicht nur im Land Berlin in Absprache mit den Nutzungsberechtigen auf möglichst 50 zu begrenzen und auf diesen Umstand bei der Bestattungsanmeldung oder über das Bestattungsinstitut hinzuweisen;
Anwesende Personen einer Bestattungsfeier auch außerhalb des Landes Berlin in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, in der mindestens folgende Angaben gemacht werden müssen: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Trauerfeier aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen;
- Den Ablauf der Trauerfeier möglichst kurz zu halten und wenn möglich sogar unter freiem Himmel anzubieten;
- Trauergespräche nur im kleinen Kreis zu führen und den Kontakt zu Risikogruppen zu meiden und
- Den Angehörigen wenn möglich einen späteren Trauerfeiertermin nach der Beisetzung und nach Aufhebung der Versammlungseinschränkungen anzubieten;
- Kontakte der Mitarbeitenden auf das notwendige Maß zu reduzieren und z.B. darum zu bitten, dass die Hinterbliebenen ihre Blumengebinde selbst ablegen.
Grundsätzlich muss in allen Bundesländern auf dem Gebiet der EKBO die Bestattungspflicht zu jeder Zeit von den Friedhofsträgern gewährleistet werden. Bei Anmeldung einer Bestattung ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass jede Menschenansammlung das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus erhöht. Auch ist gemäß den Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinscha?tzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Institutes der Anmeldende darüber zu informieren, dass ein höheres Risiko vorliegt, wenn
· Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen an der Bestattung teilnehmen;
· eine große Anzahl von Menschen mit akuten Atemwegsproblemen den Bestattungstermin wahrnehmen;
· viele ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teilnehmen und
· Mitarbeitende des Gesundheitswesens oder der Kritischen Infrastruktur die Bestattung besuchen.
Da nicht ausgeschlossen ist, dass kurzfristig weitere drastische Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus ergriffen werden, bitten wir Sie, sich ständig über den aktuellen Stand der Regelungen auf den Informationsseiten der zuständigen Gesundheitsbehörden zu informieren. Dies gilt insbesondere für die Länder Brandenburg und Sachsen, da hier die einzelnen Landkreise für konkrete Maßnahmen zuständig sind. Hinsichtlich der zugelassenen Teilnehmerzahlen sind Korrekturen nach unten bereits angekündigt.
Staatliche Vorgaben sind jederzeit einzuhalten, sollten jedoch wenn irgend möglich im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen durchgesetzt werden, weshalb eine Vorabinformation umso wichtiger erscheint.
Für Ihren wichtigen Dienst in dieser außergewöhnlichen Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden alles Gute. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben.
Referatsleiter:
Oberkonsistorialrat Dr. Arne Ziekow, Tel.: 030 24344-361
a.ziekow@ekbo.de, www.ekbo.de
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