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Endlich Klarheit bei den Gottesdiensten unter freiem Himmel.

Endlich Klarheit bei den Gottesdiensten unter freiem Himmel.

Gerade erreicht uns die erfreuliche Nachricht: ab 28. Mai 2020 sind OpenAir-Gottesdienstdienste mit bis zu 150 Teilnehmern unter freiem Himmel erlaubt. Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln gelten fort. (Quelle: PM aus der Staatskanzlei)

Auszug aus der Pressemitteilung:

Ab Donnerstag, 28. Mai sind Versammlungenund Veranstaltungen (zum Beispiel genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen) unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Wird die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten aufgehoben.Können Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereichaus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern,mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.
Feste an Schulen zu besonderen Anlässen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Inhäusig müssen sie leider verboten bleiben. Ist der Aufenthalt im öffentlichen Raummit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen möglich
Pressemitteillung zur Corona-Eindämmung des Landes Brandenburg
hochgeladen am: 27.05.2020
hochgeladen von: Stefan Determann
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erstellt von Stefan Determann am 27.05.2020, zuletzt bearbeitet am 29.06.2023
veröffentlicht unter: Neuigkeiten aus dem Kirchenkreis