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Zu Umgang und Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt
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Zu Umgang und Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt

Zusammenfassung der Entwicklung seit 2010, Ergebnisse und Handlungsanweisungen

Stand: Mai 2019

Entwicklung seit 2010
Im März 2010 erweiterte die EKD den seit 2002 bestehenden „Handlungsplan Missbrauch“. Darin wird u.a. der Grundsatz festgeschrieben, dass Missbrauchsstraftaten durch kirchliche Vorgesetzte unverzüglich zur Anzeige gebracht werden, und dass kirchliche Stellen eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Für die EKBO besteht ein analoger Handlungsplan, der von der Kirchenleitung am 28.5.2010 beschlossen wurde.
Mit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle hat in der Jugendarbeit / der Arbeit mit Kindern die Entwicklung von Präventionskonzepten und Kriseninterventionspläne begonnen. Für den evangelischen Bereich war die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend (aej) daran beteiligt. Für die EKBO haben die Konferenzen für Jugendarbeit und die Arbeit mit Kindern im Jahr 2011 ein solches Konzept entwickelt. Die Kirchenleitung hat dieses Konzept gut geheißen und den Verhaltenskodex als für die EKBO verbindlich beschlossen. Seither gibt es in den meisten Kirchenkreisen der EKBO Ansprechpersonen für die Präventionsarbeit und regelmäßige Fortbildungen für alle beruflichen und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die fachliche Verantwortung für die Präventionsarbeit liegt beim Amt für kirchliche Dienste (AKD), Arbeitsbereich Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern.
Mit Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes Anfang 2012 werden von Einrichtungen wie Kitas Schutzkonzepte, und von allen Mitarbeitenden in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
polizeiliche Führungszeugnisse verlangt. Dies ist von Anfang an Bestandteil der Präventionsarbeit.

Der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch, an dem die EKD aktiv mitgearbeitet hat, empfahl in seinem Abschlussbericht im November 2013 die Einrichtung eines Ergänzenden Hilfesystems (EHS) für die Betroffenen. Die EKD und damit auch die EKBO beteiligen sich seither an der Finanzierung. Vergeben werden die Mittel von einer unabhängigen Clearingstelle in Verantwortung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Darauf aufbauend, haben viele Landeskirchen Unabhängige Kommissionen eingerichtet – nun auch die EKBO. Ihre Aufgabe ist die Anhörung der Betroffenen, die Anerkennung des geschehenen Leids und der Versuch, dieses durch zusätzliche Hilfen oder durch Anerkennungszahlungen zu lindern.

Ein weiteres Ergebnis des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch ist die Einrichtung einer Fachkonferenz „Prävention-Intervention-Hilfe“ (PIH-K) der EKD, in der die landeskirchlichen Beauftragten für diesen Bereich zusammenarbeiten. Diese Konferenz hat ein umfassendes Fortbildungskonzept („Hinschauen – Helfen – Handeln“) entwickelt, dass mit über eine Internet-Plattform und entsprechend geschulte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren EKD-weit (auch in der EKBO) genutzt wird.

Ausgangspunkt der Arbeit der neben dem Netzwerk Prävention gebildeten AG Prävention auf landeskirchlicher Ebene war nicht die EKD-Synode, sondern vielmehr das Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018. Zur Vorbereitung des Hearing wurde eine „Fallstudie“ erarbeitet: Danach sind die für die evangelische Kirche besonders relevanten Missbrauchs-Gelegenheiten einerseits die seelsorgerlichen Situationen, und andererseits Kinder- und Jugendfreizeiten (im katholischen Bereich: Internatsähnliche Unterbringungen). Zentrales Ergebnis des Hearings: Es braucht eine institutionelle Aufarbeitung unter Beteiligung der Betroffenen auf Augenhöhe. Die EKBO hat auf landeskirchlicher Ebene eine unabhängige Ansprechperson (Kinderschutzfachkraft) gewonnen.

Zusätzlich wird die EKD die Personal- und Sachmittel bereitstellen, die für eine Vernetzung und Interessenvertretung der Betroffenen erforderlich sind. Die EKD hat aktuell Kenntnis von 600 „Alt-Fällen“, davon 400 im Bereich „Heimkinder der 60-er Jahre“ und 200 im Bereich „Reformpädagogik der 70-er Jahre.

Fast alle Landeskirchen haben oder entwickeln (die EKBO auch) derzeit ein Kirchengesetz zu dem Themenbereich.

Wording

• Was tut die EKBO seit wann für die Aufarbeitung?
Wir planen, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, die die spezifischen Risikofaktoren in unseren Kirchenstrukturen analysiert. Die Strukturen der evangelischen Kirche sind mit denen der
katholischen Kirche nicht vergleichbar. Am 11. Juni 2019 lädt dafür die EKD zu einer wissenschaftlichen Fachtagung ein. Hier wird unter den Landeskirchen besprochen werden, wie
eine Studie konzipiert sein soll, damit sie mit vergleichbaren Ergebnissen in allen 20 Landeskirchen durchgeführt werden kann.

• Warum wurden die Betroffenen bisher auf den Synoden nicht gehört ?
Es geht den Betroffenen um die Anerkennung des geschehenen Leids und die individuelle Aufarbeitung. Das ist sehr verständlich. Bei der EKD-Synode im Herbst 2018 waren die Betroffenen im Plenum. Unsere Landeskirche hat eine Unabhängige Kommission eingerichtet.

Beim Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Juni 2018 wurde eine Beteiligung Betroffenen „auf Augenhöhe“ auch bei der institutionellen Aufarbeitung eingefordert. Die EKD ist dabei, eine unabhängige Ansprechstelle für Betroffene
einzurichten, ähnlich wie bei dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung soll auch bei
der EKD ein Betroffenenrat gebildet werden. Er soll die geplanten Studien von Anfang an begleiten.

• Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Justiz?
Die EKBO arbeitet mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg zusammen. Zu dem Selbstverständnis der EKBO gehört es, Verdachtsfälle gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt zu geben und diese bei ihrer Ermittlungstätigkeit zu unterstützen. Vor allem suchen wir das Gespräch mit den Betroffenen, um Möglichkeiten der Anerkennung des Geschehens und der Unterstützung zu prüfen. Auch bei bereits verjährten Fällen, in denen eine Strafverfolgung nicht mehr möglich ist, ist eine disziplinarrechtliche Ahndung möglich.

• Wer trägt für welche Schäden die Haftung?
Wir unterstützen die Betroffenen finanziell insbesondere bei Therapiekosten oder mit Geldleistungen mit bis zu 5000 Euro. Wir haben eine Kommission eingerichtet, an die die Betroffenen sich wenden können. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldregelungen gegenüber dem Täter sind davon unberührt, müssen jedoch vorrangig geklärt werden.

• Welche Sanktionen gibt es für und gegen Hauptamtliche?
Sollten sich Verdachtsmomente erhärten werden Angestellte abgemahnt oder gekündigt. Die Maßnahmen im Disziplinarrecht für öffentlich-rechtliche Beschäftigte reichen je nach Schwere der Pflichtverletzung von Verweis über Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Amtsenthebung bis zur Entfernung aus dem Dienst. (Wenn seit der Pflichtverletzung mehr als vier Jahre vergangen sind, kommt nur noch die Entfernung aus dem Dienst in Betracht, wenn eine entsprechend schwerwiegende Tat vorliegt.)

Um sanktionieren zu können, brauchen wir die Mithilfe der Betroffenen und dann können wir erst
handeln, leider. Uns ist deutlich, dass das für Betroffenen wieder traumatische Erinnerungen
auslösen kann. Gerechtigkeit wieder herzustellen beleibt unser großes Anliegen.

• Welche Prävention gibt es in der EKBO?
Siehe nächste Frage zu den Schulungen für Haupt- und Ehrenamtler
Zur Unterstützung für die Gemeinden und Einrichtungen nutzen wir seit 2014 die Handreichung der EKD „Grenzen achten – Sicheren Ort geben. Prävention und Intervention: Arbeitshilfe für Kirche und Diakonie bei sexualisierter Gewalt“. Seit 2011 gibt es zudem ein umfassendes, in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Jugend erarbeitetes Präventionskonzept mit verbindlichen Fortbildungseinheiten für alle Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich. Folgende Bausteine sind für uns essentiell: 1. Fortbildung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden 2. Fachberatung im Team 3. Bekanntmachung von Ansprechpersonen und deren Vernetzung 4. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden 5. Einsichtnahme in das erweiterter polizeiliche Führungszeugnis von Mitarbeitenden 6. Erstellung von Krisenplänen, Vernetzung mit Beratungsstellen
• Wie werden Haupt- und Ehrenamtler geschult
Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig fortgebildet. Die Risikoanalyse und die Entwicklung von Schutzkonzepten für die EKBO sind wichtige Bausteine der Präventionskultur gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch. Risikoanalyse und Schutzkonzepte sind Leitungsaufgabe. Daher werden für diese wichtige Arbeit entsprechende Fortbildungsformate angeboten durch das Amt für Kirchliche Dienste. Materialien, Broschüren und Handreichungen für Multiplikatoren sind durch ejbo (Evangelische Jugend in der EKBO) und AKD erstellt worden (vgl. https://ejbo.de/praevention).

• Welche Eignungsnachweise müssen Pfarrerinnen und Pfarrer erbringen (jährliches erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
sexualtherapeutische Eignungsprüfung, etc.)
Wir tun alles, um sexualisierte Gewalt zu vermeiden, deshalb ist seit 2012/13 ein erweitertes Führungszeugnis für die angehenden Pfarrer und Pfarrerinnen notwendig, um in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden. Unsere Vikare setzen sich bereits zu einem frühen
Zeitpunkt in ihrer Ausbildung mit dem Thema der sexualisierten Gewalt und des grenzsensiblen
Handelns auseinander.

• Welche Diskussions- und Aufklärungsarbeit findet in den Gemeinden statt?
Jeder Kirchenkreis hat einen Kriseninterventionsplan und ein Schutzkonzept. In den Kirchenkreisen stehen Beauftragte zur Verfügung, die als Fachbeauftragte fungieren und an die sich Betroffene wenden können.

In der Jugendarbeit ist die sexualisierte Gewalt und der Umgang damit schon seit Jahren ein Thema. In der Ausbildung selbstverständlich auch. Seit 2011 wurde ein Präventionskonzept mit der Evangelischen Jugend erarbeitet. Darin enthalten sind auch Fortbildungen, die für alle Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich verpflichtend sind.

Es ist selbstverständlicher Ausbildungsbestandteil sowohl in der Vorbereitung auf den ordinierten Dienst als auch auf den Beruf des Kirchenmusikers, der Gemeindepädagogen, der Diakone, dass Standards des grenzwahrenden Verhaltens erlernt, bewusst gemacht und nachhaltig kultiviert werden.

Zudem gibt es ein landeskirchenweites Präventionsnetzwerk von Fachpersonen und Expertinnen und Experten, die sich regelmäßig austauschen, und gemeinsam Schulungsmaterial erstellen. Sie gewinnen Multiplikatoren aus den Gemeinden, die fortgebildet werden und dann in den in den Gemeinden und Kirchenkreisen ihre Erkenntnisse einbringen.

Die Landeskirche ist aktiv vertreten in der EKD-Konferenz Prävention, Intervention, in der sich die Landeskirchen fachlich austauschen.

• Warum beginnen Sie jetzt erst mit der Aufarbeitung?
Nach den bedrückenden Erkenntnissen von 2010 haben wir uns zunächst darum gekümmert, Missbrauch zu vermeiden. Nun liegt uns daran auch das bisher Geschehene vorbehaltlos aufzuklären.

• Wie haben Sie die Fälle kommuniziert?
Jeder sich erhärtende Verdacht wird sofort zur Anzeige gebracht. Auch die im weiteren Umfeld Betroffene werden informiert. Dann ist es Sache der Staatsanwaltschaft, das Verfahren fortzuführen.


• Was geschieht, wenn es den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs gibt?
Es gibt einen festgelegten Ablauf, der zum Schutz der Opfer sofort greift. Die Landeskirche hat seit 2010 einen Handlungsplan bei einem Verdacht von sexueller Gewalt, der regelmäßig aktualisiert wird und nach dem die Kirchengemeinden und alle Ebenen der Kirche verbindlich aufgefordert sind zu handeln. Der Handlungsplan sieht vor allem vor, in Gesprächen mit dem mutmaßlichen Opfer und dem mutmaßlichen Tatverdächtigen zügig den Verdacht zu klären. Er legt fest, dass für den Fall des sich erhärtenden Verdachtes die Staatsanwaltschaft zu informieren und ein innerkirchliches Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Des Missbrauchs Verdächtige sind sofort vom Dienst freizustellen. Zu dem Selbstverständnis der EKBO gehört es, Verdachtsfälle gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt zu geben und diese bei ihrer Ermittlungstätigkeit zu unterstützen. Die EKBO arbeitet mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg vollumfänglich zusammen. Vor allem suchen wir das Gespräch mit den Betroffenen, um Möglichkeiten der Anerkennung des Geschehens und der Unterstützung zu prüfen.

Die Landeskirche hat eine unabhängige Stelle eingerichtet, die mit einer systemischen Beraterin, Therapeutin und Kinderschutzfachkraft besetzt ist. An sie können sich alle Menschen wenden, die Missbrauch, Gewalt oder übergriffiges Verhalten in unserer Landeskirche erlebt haben, ebenso Angehörige oder andere, die einen Anfangsverdacht klären und sich darüber beraten wollen. Sie erhalten hier Unterstützung, Beratung und Begleitung. https://www.ekbo.de/service/hilfe-bei-missbrauch-und-missbrauchverdacht.html

• Wie viele Fälle gibt es in der EKBO?
Bisher sind uns zehn Verdachtsfälle sexuellem Missbrauchs von Minderjährigen oder Schutzbefohlenen durch kirchliche Mitarbeiter (3 Pfarrer, 1 Küster, 2 Erzieher, 3 Kita-Mitarbeiter, 1 ehrenamtliches GKR-Mitglied) in unserer Landeskirche bekannt geworden. Der älteste Fall, von dem wir Kenntnis haben, ist von 1991. Gegen die Pfarrer sind Disziplinarverfahren geführt worden. Zwei sind im Ruhestand, einer arbeitet nicht mehr im Gemeindedienst. Die anderen kirchlichen Mitarbeiter wurden nach Verdachtserhärtung freigestellt und sofern noch keine Strafanzeige erstattet worden ist, wurde Anzeige erstattet. Das GKR-Mitglied hat sein Amt niedergelegt. Nicht in allen Fällen hat sich der Verdacht bestätigt.
EKD-Papier: Stand der Aufarbeitung und Prävention
hochgeladen am: 27.05.2019
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erstellt von Mathias Wolf am 27.05.2019, zuletzt bearbeitet am 27.11.2023
veröffentlicht unter: Infos der Landeskirche