Mitteilungen und Hinweise der Kirchenleitung
Die Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 treten am 18.03.2020 in den Ländern Brandenburg, Berlin und Sachsen in Kraft.Die Kirchenleitung informiertund rät: Gottesdienste anders zu feiern
Derzeit setzen nicht alle Bundesländer die Leitlinien der Bundesregierung in gleicher Weise um. In Sachsen sind alle Zusammenkünfte und somit auch Gottesdienste ausgesetzt. Die Verordnungen imLand Berlin undimLandBrandenburg würden unsaktuellerlauben,in einem Korridor Gottesdienste zu feiern. Wir sind dankbar für diesen erhaltenen Spielraumin der Ausübung unsererreligiösen Rechte.Aber innerhalbdieserSpielräumewollen wir dennoch an unsere Verantwortung erinnern:Wir bitten dringend,keine Gottesdienste zu halten. Auch EKD-weit wirdbis auf weitereseine Aussetzung der Gottesdienste in Kirchen und Gemeindehäusern empfohlen.Wir halten die Einschränkung der uns gewährten Freiheit in diesem Fall für legitim.
Somitwerdenwir Gottesdiensteund Andachten der diesjährigen Passions-und Osterzeitanders feiern als bislang gewohnt. Gottesdienst geht weiter, wenn auch andersund grundsätzlich nicht in unseren Kirchen.Wir setzen darauf, Gottesdienst heißt,„dass Gott selbst mituns rede...“ (Martin Luther). Dafür finden wir auch neue Formen und Orte.In vielen Gemeindenhaben das die Gemeindekirchenrätebereits für den Zeitraum zunächst bis einschließlich 19. April 2020 beschlossen. Diesen Verzicht auf Gottesdiensteim Kirchraum unterstützen wir, denn wir müssen uns alle nachdrücklich an unsere Verantwortung zum Schutz aller Menschen erinnern. Wir raten allen Gemeindeleitungen, die zu entscheiden haben: Machen Sie sich diese Verantwortung bewusst, die Sie übernehmen würden, wenn Sie solche Gottesdienste feiern möchten.
Somitwerdenwir Gottesdiensteund Andachten der diesjährigen Passions-und Osterzeitanders feiern als bislang gewohnt. Gottesdienst geht weiter, wenn auch andersund grundsätzlich nicht in unseren Kirchen.Wir setzen darauf, Gottesdienst heißt,„dass Gott selbst mituns rede...“ (Martin Luther). Dafür finden wir auch neue Formen und Orte.In vielen Gemeindenhaben das die Gemeindekirchenrätebereits für den Zeitraum zunächst bis einschließlich 19. April 2020 beschlossen. Diesen Verzicht auf Gottesdiensteim Kirchraum unterstützen wir, denn wir müssen uns alle nachdrücklich an unsere Verantwortung zum Schutz aller Menschen erinnern. Wir raten allen Gemeindeleitungen, die zu entscheiden haben: Machen Sie sich diese Verantwortung bewusst, die Sie übernehmen würden, wenn Sie solche Gottesdienste feiern möchten.
Hinweise auf Angebote in Internet, Fernsehen und Radio finden Sie hier:
Wort des Bischofs
hochgeladen am: 19.03.2020
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Mitteilungen und Hinweise der Kirchenleitung
Hinweise zum Umgang mit Kollekten, Beerdigungen und Trauerfeiern, Seelsorge und Diakonischen Einsatz finden Sie in der aktuellen Mitteilung der Landeskirche vom 18.03.2020
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