Neue Gesetze können gut oder schlecht erklärt werden – die Banken erklären eine Änderung beim Einzug der Kirchensteuer zurzeit so kompliziert, dass die Menschen es nicht verstehen. Das hat in den vergangen Tagen zu vielen Nachfragen in den Kirchengemeinden und in der Superintendentur geführt – und auch zu Kirchenaustritten, da die Kirche nun angeblich noch was von den Zinserträgen haben will. Was ist nun richtig?
Ein Schreiben ruft derzeit Unruhe bei Bankkunden hervor. Darin teilen die Kreditinstitute mit, dass sie die Kirchensteuer ab 2015 direkt an den Fiskus abführen werden.
Das gilt für alle Sparer, die Zinsen u.ä. einnehmen, die über den Freibetrag (801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete) hinausgehen. Bei ihren persönlichen Angaben konnten die Sparer das Feld Religionszugehörigkeit bisher frei lassen. Damit ist nun Schluss.
Ab Januar 2015 werden die Banken beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen und die Kirchensteuer dann zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch von den Einnahmen abziehen.
Schon bisher müssen Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft in Deutschland Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer entrichten. Die aktuelle Regelung sah jedoch vor, dass die Kirchensteuer nur auf ausdrücklichen Wunsch und Antrag des Sparers direkt von der Bank einbehalten wurde.
"Tat der Kunde dies nicht, musste er sich im Rahmen seiner Steuererklärung selbst um die korrekte Besteuerung kümmern", erklärt ein Sprecher der ING DiBa.
Es handelt sich also um keine neue Steuer, sondern um ein vereinfachtes Einzugsverfahren.
Mathias Wolf, Öffentlichkeitsbeauftragter des KK Oberes Havelland
erstellt von Mathias Wolf am 21.01.2014, zuletzt bearbeitet am 15.06.2023 veröffentlicht unter: Leben & Glauben